Die Berufung des Klägers gegen das am 2. Dezember 2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hannover wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die zulässige Berufung des Klägers hat keinen Erfolg.
Das Landgericht hat die auf Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls vom 25. April 2006 in H. auf der B.allee gerichtete Klage zu Recht abgewiesen.
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