LG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.11.2009
2-18 O 99/09
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 10;

Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand ausparkenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.11.2009 - Aktenzeichen 2-18 O 99/09

DRsp Nr. 2010/15259

Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand ausparkenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs

Kommt es zu einer Kollision eines vom Fahrbahnrand ausparkenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, so spricht ein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des ausparkenden Fahrzeugs. In der Regel tritt daher die Betriebsgefahr des sich im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung hinter das Verschulden des ausparkenden Fahrzeugs zurück.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 10;