Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.03.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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