Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz vom 23.09.2015 abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,
an den Kläger 20.029,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 5.765,75 € seit dem 25.07.2014, aus weiteren 8.414,03 € seit dem 13.12.2014 und aus weiteren 5.850,00 € seit dem 20.07.2015 und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 837,76 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.12.2014 zu zahlen sowie
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