Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines parkenden Fahrzeugs auf privaten Parkflächen
LG Saarbrücken, Urteil vom 29.05.2009 - Aktenzeichen 13 S 181/09
DRsp Nr. 2010/15244
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden Fahrzeugs mit der sich öffnenden Tür eines parkenden Fahrzeugs auf privaten Parkflächen
1. Anders als auf privaten Parkflächen, auf denen kein besonderer Fahrverkehr zu erwarten ist, hat der Ein- und Aussteigende auf öffentlichen Parkplätzen in sinngemäßer Anwendung des § 14StVO besondere Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen. Ähnlich wie im fließenden Verkehr schafft auch hier das Öffnen der Tür ein plötzliches Hindernis im zuvor freien Verkehrsraum und erweist sich damit als besonders gefährlich für die übrigen Verkehrsteilnehmer.
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