LG Neubrandenburg - Urteil vom 08.05.2009
12 O 28/09
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 3; StVO § 9 Abs. 3;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2010, 9

Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten, mit weit überhöhter Geschwindigkeit geführten Fahrzeugs mit einem wartepflichtigen

LG Neubrandenburg, Urteil vom 08.05.2009 - Aktenzeichen 12 O 28/09

DRsp Nr. 2010/15239

Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten, mit weit überhöhter Geschwindigkeit geführten Fahrzeugs mit einem wartepflichtigen

Kommt es innerorts an einer Kreuzung zu einer Kollision eines vorfahrtberechtigten, mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit (100 km/h) geführten Fahrzeugs mit einem wartepflichtigen Linksabbieger, so ist eine Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zu Lasten des mit überhöhter Geschwindigkeit geführten Fahrzeugs angemessen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 3; StVO § 9 Abs. 3;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2010, 9