Vgl. auch AG Erkelenz (Urteil - 8 C 476/95 - 2.2.96, DRsp-ROM Nr. 1996/29927 = DAR 1997, 74): 50%ige Mithaftung eines bei Dunkelheit und Regen auf der Fahrbahn stehend angefahrenen stark alkoholisierten Radlers.
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