AG Prüm - Urteil vom 21.04.2004
6 C 557/03
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 38 Abs. 1 S. 2 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2004, 965

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden Rettungswagen

AG Prüm, Urteil vom 21.04.2004 - Aktenzeichen 6 C 557/03

DRsp Nr. 2008/13761

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Sonderrechte in Anspruch nehmenden Rettungswagen

Kommt es in einem Kreuzungsbereich zu einer Kollision eines unter Inanspruchnahme von Sonderrechten geführten Rettungswagens mit einem PKW, der in den Kreuzungsbereich hineingefahren ist, obwohl er das Einsatzhorn vernommen hatte, so tritt die Betriebsgefahr des Rettungsfahrzeugs vollständig zurück.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 38 Abs. 1 S. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Schadensersatz nach einem Unfall im öffentlichen Straßenverkehr.