Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 29. März 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 20. Zivilkammer des Landgerichts Hannover teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.433,88 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Oktober 2003 auf einen Betrag von 5.519,75 EUR zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger allen zukünftigen materiellen und immateriellen Schaden aus dem Verkehrsunfall vom 30. Juni 2000 zu ersetzen, soweit die materiellen Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind und soweit die immateriellen Ansprüche noch nicht sicher vorhersehbar sind.
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