AG Berlin-Mitte vom 16.04.2010
111 C 3065/09
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 7; StVO § 9 Abs. 1 S. 2;

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei parallelem Rechtsabbiegen auf einer zweispurigen Rechtsabbiegerspur

AG Berlin-Mitte, vom 16.04.2010 - Aktenzeichen 111 C 3065/09

DRsp Nr. 2011/8892

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge bei parallelem Rechtsabbiegen auf einer zweispurigen Rechtsabbiegerspur

Kommt es beim parallelen Rechtsabbiegen zweier Fahrzeuge auf einer zweispurigen Rechtsabbiegespur zu einer Kollision, weil das rechts eingeordnete Fahrzeug nach dem Abbiegen sich nach links zum Linksabbiegen einordnet, so trifft das auf der linken der beiden Rechtsabbiegerspuren eingeordnete Fahrzeug die volle Haftung, da das rechs eingeordnete Fahrzeug den Vorrang beim Abbiegen hat (entgegen BGH - VI ZR 75/06 - 12.12.2006).

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 7; StVO § 9 Abs. 1 S. 2;