Auf die Berufung der Beklagten, die im Übrigen zurückgewiesen wird, wird das am 16. Juli 2007 verkündete Urteil der Zivilkammer 59 des Landgerichts Berlin -
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 2.866,32 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19. Oktober 2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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