LG Saarbrücken - Urteil vom 30.10.2009
13 S 161/09
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9a Abs. 1 S. 1; StVO § 9a Abs. 2 S. 1; StVO § 2 Abs. 2;
Fundstellen:
Schaden-Praxis 2010, 213

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Kreisverkehr

LG Saarbrücken, Urteil vom 30.10.2009 - Aktenzeichen 13 S 161/09

DRsp Nr. 2010/15255

Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge im Kreisverkehr

Zum Beweis des ersten Anscheins für die Mitursächlichkeit des Überfahrens der Mittelinsel eines Kreisverkehrs durch den Vorfahrtsberechtigten, wenn dieser im Kreisverkehr mit einem einfahrenden Vorfahrtspflichtigen zusammenstößt.

Kommt es in einem Kreisverkehr zu einer Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem im Kreisverkehr befindlichen, vorfahrtberechtigten Fahrzeug, das die Mittelinsel überfahren hat, so hat Letzteres die Kollision hierdurch mit verursacht, so dass eine Schadensverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des wartepflichtigen Fahrzeugs angemessen ist.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 9a Abs. 1 S. 1; StVO § 9a Abs. 2 S. 1; StVO § 2 Abs. 2;
Fundstellen
Schaden-Praxis 2010, 213