Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers auf einem Radweg
LG Bonn, Urteil vom 02.05.2009 - Aktenzeichen 15 O 467/09
DRsp Nr. 2010/15237
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers auf einem Radweg
Ein Radfahrer, der auf einem Radweg fährt und angesichts eines drohenden Rotlichtverstoßes zu Fall kommt und mit einem bei Grünlicht links abbiegenden Fahrzeug kollidiert, trägt die alleinige Verantwortung für den gesamten Schaden.