OLG Hamm vom 28.09.1999
9 U 62/99
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 25 Abs. 1, 3 S. 1 ;
Fundstellen:
NZV 2000, 371

Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers

OLG Hamm, vom 28.09.1999 - Aktenzeichen 9 U 62/99

DRsp Nr. 2008/13561

Haftungsverteilung bei Überfahren eines Fußgängers

Wird ein Fußgänger von einem herannahenden Fahrzeug erfasst, nachdem er zwischen zwei im Stau stehenden Lastwagen auf die angrenzende Fahrbahn überqueren wollte, so trifft ihn die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 25 Abs. 1, 3 S. 1 ;
Fundstellen
NZV 2000, 371