LG Hannover - 8 O 281/02 - 21.03.2003, vom - Vorinstanzaktenzeichen
Haftungsverteilung beim Aufprall eines Radfahrers auf einen anfahrenden PKW
OLG Celle, Urteil vom 15.01.2004 - Aktenzeichen 14 U 91/03
DRsp Nr. 2005/13554
Haftungsverteilung beim Aufprall eines Radfahrers auf einen anfahrenden PKW
1. Fährt ein Radfahrer infolge Unaufmerksamkeit mit einer Geschwindigkeit von etwa 30 km/h auf ein gerade anfahrendes Fahrzeug auf, so haftet er für sämtliche Schäden allein.2. Ein Kraftfahrer ist nicht gehalten, rechts ausreichend Platz für überholende Radfahrer zu lassen.