BayObLG - Beschluß vom 21.09.1999
2 ObOWi 458/99
Normen:
StPO § 265 ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
BayObLGSt 1999, 138
DAR 1999, 559
NJW 2000, 35111
NStZ-RR 2000, 152
NStZ-RR 2000, 60
NZV 2000, 380
VRS 98, 33
VersR 2001, 523

Hinweis auf mögliches längeres Fahrverbot durch den Tatrichter

BayObLG, Beschluß vom 21.09.1999 - Aktenzeichen 2 ObOWi 458/99

DRsp Nr. 1999/11292

Hinweis auf mögliches längeres Fahrverbot durch den Tatrichter

»Der Tatrichter ist, sofern bereits im Bußgeldbescheid ein Fahrverbot von der Dauer eines Monats angeordnet worden ist, nicht verpflichtet, den Betroffenen auf die Möglichkeit hinzuweisen, daß der festgestellte Sachverhalt auch ein Fahrverbot von längerer Dauer rechtfertigt.«

Normenkette:

StPO § 265 ; StVG § 25 Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand:

Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen drei rechtlich zusammentreffender Verkehrsordnungswidrigkeiten - Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft, Nichteinhaltung des erforderlichen Sicherheitsabstandes und Gefährdung anderer sowie Nichtmitführen der Fahrerlaubnis - zu einer Geldbuße von 260 DM und verhängte außerdem ein zweimonatiges Fahrverbot.

Die auf die Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Rechtsbeschwerde des Betroffenen hatte keinen Erfolg.

Gründe:

1. Der Schuldspruch begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.