OLG Düsseldorf - Urteil vom 17.11.2009
I-1 U 14/09
Normen:
BGB § 249 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 22.10.2008

Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei niedrigem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.11.2009 - Aktenzeichen I-1 U 14/09

DRsp Nr. 2010/12117

Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei niedrigem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs

1. Die Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch ist eine verlässliche Grundlage zur Schätzung der Höhe des Nutzungsausfalls eines unfallgeschädigten Pkw. 2. Sie ist auch dann anzuwenden, wenn der Zeitraum, für den Ersatz des Nutzungsausfalls verlangt wird, über den Zeitraum hinausgeht, in dem üblicherweise Ersatzfahrzeuge angemietet werden. 3. Eine Relation des Nutzungsausfallschadens zu dem (niedrigen) Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs ist nicht herzustellen.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 22. Dezember 2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 249 S. 1;

Gründe

Die zulässige Berufung der Beklagten ist unbegründet.

I.

Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht die Beklagten zum Ersatz von Nutzungsausfall in dem beantragten Umfang verurteilt. Die mit der Berufung erhobenen Rügen rechtfertigen keine andere Beurteilung.

Im Einzelnen ist noch folgendes auszuführen:

1.