Die Berufung wurde aufgrund des Hinweisbeschlusses vom 08.04.2016 mit Beschluss vom 10.05.2016 zurückgewiesen.
beabsichtigt der Senat, die Berufung des Klägers gegen das am 04.03.2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Essen durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
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