Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung der Berufung des klagenden Landes im Übrigen wird das am 12. März 2015 verkündete Einzelrichterurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Halle teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt neu gefasst wie folgt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an das klagende Land 5.906,36 € nebst Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. März 2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen das klagende Land zu 3/10 und die Beklagten zu 7/10.
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