Die Berufung der Klägerin zu 1. gegen das am 23. November 2015 verkündete Urteil der 14e Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
II.Die Kläger zu 2) und 4) werden des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt, nachdem sie ihre Berufung zurückgenommen haben.
III.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden wie folgt verteilt:
Von den Gerichtskosten haben die Klägerin zu 1. einen Anteil von 66%, der Kläger zu 2. einen Anteil von 29% und die Klägerin zu 4. einen Anteil von 5% zu tragen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten werden der Klägerin zu 1. zu 54%, dem Kläger zu 2. zu 43% und der Klägerin zu 4. zu 3% auferlegt.
Im Übrigen findet eine weitere Kostenausgleichung nicht statt.
IV.Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
VI.
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