LG Neuruppin, vom 09.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 281/08
Höhe des Schmerzensgeldes bei Verletzungen aufgrund eines Motorradunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
OLG Brandenburg, Urteil vom 23.07.2009 - Aktenzeichen 12 U 29/09
DRsp Nr. 2009/20250
Höhe des Schmerzensgeldes bei Verletzungen aufgrund eines Motorradunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten
Kommt ein Unfallgeschädigter bei alleiniger Haftung des Unfallgegners mit dem Motorrad zu Fall und verletzt er sich am Bein mit der Folge, dass dieses nun wetterfühlig ist und sowohl bei niedrigen Temperaturen als auch bei Wetterumschwüngen Schmerzen bereitet, dass er die Zehen nicht vollständig zum Körper anziehen kann und dass sich ein Taubheitsgefühl nicht vollständig zurückgebildet hat, so ist unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese Verletzungen beim Tragen zweckentsprechender Schutzkleidung weniger gravierend ausgefallen wären, ein Schmerzensgeld in Höhe von 14.000 EUR angemessen.
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