OLG Zweibrücken - Beschluss vom 28.08.2017
1 OLG 2 Ss 32/17
Normen:
StVG § 21; FeV § 7; FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
NZV 2018, 147
Vorinstanzen:
LG Zweibrücken, vom 29.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4282 Js 3003/15

Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis wegen Begründung eines Scheinwohnsitzes im AuslandParallelentscheidung zu OLG Zweibrücken 1 OLG 2 Ss 43/17 v. 28.08.2017

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.08.2017 - Aktenzeichen 1 OLG 2 Ss 32/17

DRsp Nr. 2017/14787

Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis wegen Begründung eines Scheinwohnsitzes im AuslandParallelentscheidung zu OLG Zweibrücken 1 OLG 2 Ss 43/17 v. 28.08.2017

Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis: Zum Nachweis eines Wohnsitzverstoßes unter Heranziehung von Informationen des Ausstellermitgliedstaates

Urkunden des Staates, der die EU-Fahrerlaubnis ausgestellt hat, aus denen sich Hinweise auf die Anmeldung eines Scheinwohnsitzes im Ausland ergeben, sind als von einer Behörde des Ausstellermitgliedstaats herrührende und damit als unbestreitbar einzustufende Information anzusehen. Auf diese Informationen kann sich ein deutsches Gericht bei der Verurteilung stützen.

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 3. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken vom 29. März 2017 wird als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.

Normenkette:

StVG § 21; FeV § 7; FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2;

Gründe