OLG Zweibrücken - Beschluss vom 10.12.2015
1 OWi 1 SsBs 57/15
Normen:
StVG § 25a;
Fundstellen:
NZV 2016, 536
Vorinstanzen:
AG Kaiserslautern, vom 07.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6070 Js 5319/15

Kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots trotz Existenzgefährdung bei mehrfach einschlägig vorbelastetem Betroffenen

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.12.2015 - Aktenzeichen 1 OWi 1 SsBs 57/15

DRsp Nr. 2016/10025

Kein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots trotz Existenzgefährdung bei mehrfach einschlägig vorbelastetem Betroffenen

Bei einem Selbstständigen kann ein Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots in Betracht kommen, wenn es ihm nicht möglich ist, einen Monat am Stück Urlaub zu nehmen und der Verlust des Hauptauftraggebers droht. Ein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbots ist hingegen nicht möglich, wenn der Betroffene bereits mehrfach einschlägig in Erscheinung getreten ist und dadurch gezeigt hat, dass die Verhängung von Bußgeldern ihn nicht zu einem anderen Verhalten im Straßenverkehr bewegen konnte.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen das Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 7. Oktober 2015 wird auf Kosten der Beschwerdeführerin als unbegründet verworfen; die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerderechtfertigung hat keinen Rechtsfehler ergeben (§§ 79 Abs. 3, Abs. 5 Satz 1, 46 Abs. 1 OWiG; 473 Abs. 1 StPO).

Normenkette:

StVG § 25a;

[Gründe]

Der Senat weist auf folgendes hin: