Der Betroffene fuhr am 8.7.1995 gegen 14.10 Uhr mit einer "Lkw-Zugmaschine" mit Anhänger länger als 15 Minuten auf der Autobahn A 3 zwischen der Anschlußstelle Mögelsdorf und Kilometer 388,2. Für den von ihm befahrenen Autobahnabschnitt gilt das Verkehrsverbot der
Das Amtsgericht Erlangen verurteilte den Betroffenen am 29.1.1996 wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Verkehrsverbot der
Gegen diese Entscheidung richtete sich der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, mit der er die Verletzung materiellen Rechts rügte. Das Rechtsmittel hatte Erfolg.
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