Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Landau in der Pfalz vom 25. August 2020 aufgehoben und der Betroffene freigesprochen.
2.Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Landeskasse.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen "vorsätzlicher Inbetriebnahme eines Fahrzeugs, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, die Verkehrssicherheit war hierdurch wesentlich beeinträchtigt" zu einer Geldbuße von 135 Euro verurteilt, ohne eine vorhandene Voreintragung im Fahreignungsregister bußgelderhöhend zu berücksichtigen.
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