OLG Celle - Urteil vom 18.11.2004
14 U 9/04
Normen:
StVG § 7 ; StVG § 17 (aF) ; StVO § 10 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2005, 51
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 24.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 447/02

Keine Vorfahrtsverletzung bei Abbiegen ohne Sichtmöglichkeit des vorfahrtberechtigten Kraftfahrzeugs

OLG Celle, Urteil vom 18.11.2004 - Aktenzeichen 14 U 9/04

DRsp Nr. 2005/393

Keine Vorfahrtsverletzung bei Abbiegen ohne Sichtmöglichkeit des vorfahrtberechtigten Kraftfahrzeugs

»Das Vorfahrtsrecht wird nicht verletzt, wenn mit dem Abbiegen aus einem verkehrsberuhigten Bereich begonnen wird, als das vorfahrtsberechtigte Kraftfahrzeug noch gar nicht sichtbar war. Wird danach die Vorfahrtstraße zügig überquert, liegt darin kein Verstoß gegen § 10 StVO

Normenkette:

StVG § 7 ; StVG § 17 (aF) ; StVO § 10 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige Berufung der Beklagten hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat der Klage zu Recht in vollem Umfang stattgegeben. Die Beklagten haften für die dem Kläger entstandenen Folgen des Unfalls, der sich am 14. Juli 2001 an der Einmündung der T.straße in die O.straße in S. ereignete, als Gesamtschuldner gemäß §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1 StVG a. F.