LG Potsdam, vom 16.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 258/01
Kraftfahrzeugversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Unfallflucht
OLG Brandenburg, Urteil vom 15.01.2004 - Aktenzeichen 12 U 107/03
DRsp Nr. 2004/18892
Kraftfahrzeugversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Unfallflucht
Der Versicherer eines Kraftfahrzeugs wird von seiner Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer nach einem Unfall (hier: Beschädigung der Leitplanke) seine Aufklärungsobliegenheiten infolge Unfallflucht verletzt.