I. Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das am 17. Juli 2009 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 100.000 € festgesetzt.
I.
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