Kürzung der Dienstbezüge wegen des außerdienstlichen Dienstvergehens aufgrund einer privaten Trunkenheitsfahrt
VGH Bayern, Beschluss vom 29.02.2016 - Aktenzeichen 16a DZ 13.177
DRsp Nr. 2016/6025
Kürzung der Dienstbezüge wegen des außerdienstlichen Dienstvergehens aufgrund einer privaten Trunkenheitsfahrt
1. Ein Beamter, dem das Führen eines Kfz als Dienstaufgabe obliegt und der außerhalb des Dienstes eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt begangen hat und deswegen nach § 316StGB zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist, hat durch die Trunkenheitsfahrt ein außerdienstliches Dienstvergehen (§ 47 Abs. 1 S. 2 BeamtStG) begangen. Dieses Fehlverhalten kann im Einzelfall die Kürzung der Dienstbezüge in Höhe von 1/10 auf die Dauer von vier Monaten rechtfertigen.
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