LG Bamberg vom 26.03.1997
1 O 228/95
Normen:
BGB § 823 ; StVG §§ 7, 8a, 18 ;
Fundstellen:
SP 1997, 317

LG Bamberg - 26.03.1997 (1 O 228/95) - DRsp Nr. 1998/1467

LG Bamberg, vom 26.03.1997 - Aktenzeichen 1 O 228/95

DRsp Nr. 1998/1467

1. Eine entgeltliche Beförderung iSd. § 8 a StVG liegt nur vor, wenn sie wirtschaftlichen Interessen des Fahrers oder Halters dient. Das ist bei der Mitnahme eines Insassen, der sich lediglich an den Betriebskosten der Fahrt beteiligt, nicht der Fall. 2. Dem Fahrer kann kein schuldhaftes Verhalten zur Last gelegt werden, wenn der Reifen plötzlich und unerwartet platzt und der Fahrer infolgedessen die Kontrolle über den Pkw verliert.

Normenkette:

BGB § 823 ; StVG §§ 7, 8a, 18 ;
Fundstellen
SP 1997, 317