Der Kläger beansprucht Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 3.7.2002 in Frankfurt am Main, bei dem sein Pkw FIAT Bravo (GG -CW 807) beschädigt wurde. Die volle Schadensersatzverpflichtung der Beklagten ist unstreitig. Streitig ist, ob eine Zahlung der Beklagten an die Reparaturwerkstatt trotz des nach der Reparaturkostenübernahmebestätigung festgestellten Totalschadens mit befreiender Wirkung erfolgt ist.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|