Zum Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) und 130 % des Wiederbeschaffungswertes (sog. Opfergrenze) s. BGH, NJW 1992, 302; BGH NJW 1992, 1618; um Nachweis der Reparatur gestellt s. OLG Hamm DAR 1994, 24.
Hinweis:
Vergleichsrechtsprechung neben den oben angesprochenen Urteilen unter ES Kfz-Schaden A-1/26, 29, 32, 34, 35, 37.
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