Mandatssituation 10.2: Trinken von einem Schluck Bier während der Fahrt

Autor: Koehl

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Der 19-jährige Auszubildende Sebastian Eberl wird vom Amtsgericht wegen § 24c StVG zu einer Geldbuße i.H.v. 250 Euro verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen hatte er einen Pkw geführt, in dem außer ihm drei seiner Freunde saßen. Die vier waren auf dem Weg zu einer Feier. Um sich in Stimmung zu bringen, konsumierten seine drei Mitfahrer fröhlich Dosenbier. Irgendwann wurde es Sebastian Eberl zu bunt, er riss seinem Beifahrer die Bierdose aus der Hand und nahm einen einzigen Schluck. Anschließend gab er sie ihm zurück. Dieser Vorgang wurde von einer Polizeistreife beobachtet. Die dem Betroffenen entnommene Blutprobe ergab den Wert von 0,0 ‰. Sebastian Eberl begibt sich zu seinem Rechtsanwalt und bittet diesen, einen erfolgversprechenden Rechtsbehelf zu ergreifen.

Der Rechtsanwalt lässt sich eine Vollmacht unterzeichnen und nimmt Akteneinsicht.

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Vgl. die Checkliste zu Mandatssituation 10.1.