Autor: Urbanik |
Sachverhalt Checkliste Lösung Muster
Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird zur Last gelegt, im Zeitraum vom 18.01.2017 bis 31.01.2017 innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Wochen vorsätzlich die zulässige Gesamtlenkzeit von 90 Stunden um vier Stunden und acht Minuten überschritten zu haben. Ferner wird ihm zur Last gelegt, an 29.01.2017 vorsätzlich die tägliche Lenkzeit von neun Stunden um eine Stunde und 35 Minuten überschritten zu haben. Wegen der beiden in Tatmehrheit begangenen Taten wird jeweils eine Geldbuße gegen den Mandanten verhängt. Sie legen Einspruch ein und nehmen Akteneinsicht. Der Akte können Sie nichts Abweichendes entnehmen. Das Gericht bestimmt Termin zur Hauptverhandlung. Vor dem Termin möchte der Mandant wissen, ob gegen ihn zu Recht zwei Einzelstrafen im Bußgeldbescheid ausgesprochen wurden.
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Wurden bei einer Doppelwochenlenkzeitüberschreitung mehrere Geldbußen verhängt? |
Wenn ja, besteht zwischen den Taten Tateinheit (§ 19 OWiG) oder Tatmehrheit (§ 20 OWiG)? |
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Grundsätzlich kann folgende Übersicht die Fallbearbeitung erleichtern:
Lenkzeit | |
täglich | höchstens 9 Stunden und 2 x pro Woche maximal 10 Stunden |
wöchentlich | höchstens 56 Stunden (Vorsicht: von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr) |
pro Doppelwoche | höchstens 90 Stunden |
Fahrtunterbrechung | |
nach spätestens | 4 1/2 Stunden Lenkzeit |
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