LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.07.2015
L 13 SB 11/12
Normen:
SchwbAwV § 1 Abs. 4; SchwbAwV § 1 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, vom 10.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 34 SB 87/10

Merkzeichens aGBescheinigung über die Voraussetzungen einer ParkerleichterungKeine Feststellung gesundheitlicher Merkmale

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.07.2015 - Aktenzeichen L 13 SB 11/12

DRsp Nr. 2016/3878

Merkzeichens aG Bescheinigung über die Voraussetzungen einer Parkerleichterung Keine Feststellung gesundheitlicher Merkmale

Bei der Bescheinigung über die Gewährung von Parkerleichterung handelt es sich nicht um eine Feststellung gesundheitlicher Merkmale als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen nach § 69 Abs. 4 SGB IX, denn hierzu gehören nur diejenigen Merkmale, die gemäß 69 Abs. 5 SGB IX i.V.m. § 1 Abs. 4 und 3 SchwbAwV eintragungsfähig sind; die im Wege der Amtshilfe zu erteilende Bescheinigung über die Gewährung von Parkerleichterung gehört nicht hierzu.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 10. November 2011 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SchwbAwV § 1 Abs. 4; SchwbAwV § 1 Abs. 3;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen aG und über die Erteilung einer Bescheinigung für die Gewährung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen im Land Brandenburg.

Der im Jahre 1942 geborene Kläger leidet insbesondere an den Folgen einer Kinderlähmung.