I.
Die Kläger zu 1) nimmt die Beklagte auf Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Fahrwerkvermessung in Anspruch. Der Kläger zu 1) hatte die Rechtsvorgängerin der Beklagten mit einer Fahrwerksmessung seines zuvor erworbenen PKW's beauftragt. Die Klägerin zu 2) ist der Rechtsschutzversicherer des Klägers zu 1) und begehrt Erstattung der für den Kläger zu 1) verauslagten Kosten, welche dieser aufgrund eines erfolglosen Wandlungs-/Schadensersatzprozesses gegen die Verkäuferin des PKW's zu tragen hatte.
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