Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Speyer vom 15. November 2019 aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an die selbe Abteilung des Amtsgerichts Speyer, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, zurückverwiesen.
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz hat den Betroffenen mit Bußgeldbescheid vom 18. Dezember 2018 wegen fahrlässigen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit einer Geldbuße von 120 € belegt. Mit dem angefochtenen Urteil hat das Amtsgericht den Einspruch des Betroffenen gem. § 74 Abs. 2 OWiG verworfen. In den Urteilsgründen hat das Amtsgericht ausgeführt:
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