1. Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 2. Juni 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 52 0 34/08 - wird einstimmig zurückgewiesen.
2. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Der Wert des Berufungsverfahrens beträgt 20.000 €.
A.
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