Neuwagenkauf; Ausschluss der Wandlung nach § 351 BGB und Bemessung der nach Wandlung anzurechnenden Gebrauchsvorteile
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.02.1999 - Aktenzeichen 15 U 109/98
DRsp Nr. 2004/1381
Neuwagenkauf; Ausschluss der Wandlung nach § 351BGB und Bemessung der nach Wandlung anzurechnenden Gebrauchsvorteile
Die bei wandlungsbedingter Rückabwicklung eines Kfz-Neukaufs anzurechnenden Gebrauchsvorteile sind mit 0,67 % des um den mangelbedingten Minderwert gekürzten Anschaffungspreises je 1.000 gefahrene Kilometer auch dann anzusetzen, wenn der Verkäufer wegen der Höhe des Anrechnungsbetrags bei Weiterverkauf des zurückgegebenen Wagens voraussichtlich einen Gewinn erzielen würde.