LG Lüneburg, vom 10.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 205/03
Nutzungsausfall für Pkw nach Beschlagnahme eines Fahrzeugs
OLG Celle, Urteil vom 22.06.2004 - Aktenzeichen 16 U 18/04
DRsp Nr. 2004/12173
Nutzungsausfall für Pkw nach Beschlagnahme eines Fahrzeugs
»1. Die nach § 7 Abs. 1StrEG geschuldete Entschädigung geht auf den vollen Ausgleich des erlittenen Vermögensschadens (§ 249BGB).2. Ist die Beschlagnahme eines Fahrzeugs entschädigungspflichtig, so richtet sich der Umfang der Entschädigung einschließlich der entgangenen Gebrauchsvorteile (Nutzungsentschädigung) nach den allgemeinen Vorschriften über Schadensersatz.3. Bei einem (beschlagnahmebedingten) Ausfall eines Pkw von 518 Tagen sind die in der Regulierungspraxis und der Rechtsprechung weithin anerkannten Tabellen von Sanden/Danner als Schätzgrundlage für die Bemessung der Nutzungsentschädigung nach § 287ZPO in der Regel nicht geeignet.«