OLG Celle - Urteil vom 08.07.2004
14 U 258/03
Fundstellen:
SP 2005, 159
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 11.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 406/02

OLG Celle - Urteil vom 08.07.2004 (14 U 258/03) - DRsp Nr. 2011/8075

OLG Celle, Urteil vom 08.07.2004 - Aktenzeichen 14 U 258/03

DRsp Nr. 2011/8075

Auf die Berufung der Klägerin wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 11. November 2003 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Verden teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.460,64 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 31. August 2002 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche etwa noch entstehenden materiellen Schäden, soweit Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen werden, sowie sämtliche zukünftigen immateriellen Schäden, soweit sie noch nicht sicher vorhersehbar sind, aus dem Verkehrsunfall vom 27. Mai 1999 zu ersetzen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin 93 % und die Beklagten 7 %, von den Kosten des Berufungsverfahrens die Klägerin 92 % und die Beklagten 8 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die jeweilige Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.