OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 19.02.1999 (24 U 71/97) - DRsp Nr. 1999/9928
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.02.1999 - Aktenzeichen 24 U 71/97
DRsp Nr. 1999/9928
Ein Automobilhändler, der einen Gebrauchtwagen zum Verkauf anbietet, ist bereits dann zur Aufklärung des Kaufinteressenten verpflichtet, wenn der begründete Verdacht darauf besteht, der Wagen könnte früher in einen Verkehrsunfall verwickelt und hierbei beschädigt worden sein.