OLG Hamburg - Beschluß vom 02.03.1999
1 Ss 18/99 OWi
Normen:
StVG § 25 Abs. 2 a ;
Fundstellen:
DAR 1999, 226

OLG Hamburg - Beschluß vom 02.03.1999 (1 Ss 18/99 OWi) - DRsp Nr. 1999/9934

OLG Hamburg, Beschluß vom 02.03.1999 - Aktenzeichen 1 Ss 18/99 OWi

DRsp Nr. 1999/9934

Die Prüfung der inhaltlichen Voraussetzungen eines aufgeschobenen Wirksamwerdens des Fahrverbots nach § 25 Abs. 2 a StVG erfolgt durch den Tatrichter, der eine entsprechende Anordnung im Urteil zu treffen hat. Der bloße Hinweis in den Gründen des amtsgerichtlichen Urteils auf diese Vorschrift ersetzt nicht die erforderliche Bestimmung durch das Gericht.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 2 a ;
Fundstellen
DAR 1999, 226