OLG Hamm - Urteil vom 10.10.1995
9 U 68/95
Normen:
BGB § 823 Abs. 1, §§ 843, 847 ; ZPO § 287 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 1996, 4
VersR 1997, 127
ZfS 1996, 51

OLG Hamm - Urteil vom 10.10.1995 (9 U 68/95) - DRsp Nr. 1996/29421

OLG Hamm, Urteil vom 10.10.1995 - Aktenzeichen 9 U 68/95

DRsp Nr. 1996/29421

1) Bei einem Anprall eines zurückfahrenden Lkw gegen die Font eines stehenden Pkw mit einer Anstoßgeschwindigkeit von 7 km/h ist ein darauf beruhendes HWS Ä Syndrom des im Pkw sitzenden Fahrers ausgeschlossen. 2) Löst der Unfall bei dem Geschädigten eine psychische Gesundheitsstörung in Form einer Konversionsneurose aus, die nur rein zufällig durch das Unfallgeschehen ausgelöst worden ist und in gleicher und ähnlicher Weise auch aus geringfügigen anderen Anlässen jederzeit hätte auftreten können, scheidet eine Haftung des Schädigers hierfür mangels Zurechnungszusammenhanges aus.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1, §§ 843, 847 ; ZPO § 287 ;

Hinweise:

Zu psychisch bedingten Gesundheitsschäden s. BGH VersR 1982, 1141; BGH VersR 1986, 240; BGH NJW 1991, 747; BGH VersR 1991, 705; zur "schädlichen Anlage" beim Geschädigten s. BGH NJW 1986, 777; BGH NJW 1993, 1523.

Fundstellen