OLG Hamm - Vorlagebeschluß vom 04.10.1996 (2 Ss OWi 821/96) - DRsp Nr. 1997/904
OLG Hamm, Vorlagebeschluß vom 04.10.1996 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 821/96
DRsp Nr. 1997/904
»Ist bei zwei (oder mehreren) dem Verkehr in gleicher Fahrtrichtung dienenden markierten Fahrstreifen, die jeweils mit gesonderten, voneinander verschiedene Farbzeichen gebende Lichtzeichen Lichtzeichen i.S. von § 37StVO versehen sind, im Hinblick auf ein ordnungswidriges Verhalten gem. § 49 Abs. 3 Nr. 2 i.V. mit § 37 Abs. 2StVO dasjenige Lichtzeichen, das für die Fahrspur gilt, in die sich der die Lichtzeichenanlage passierende Kraftfahrer eingeordnet hat, maßgeblich oder dasjenige Lichtzeichen, das für die tatsächlich eingeschlagene Fahrtrichtung gilt? (gegen BayObLG, VRS 35, 388 und OLG Köln, VRS 56, 472).«