OLG Koblenz - Beschluß vom 03.12.1982 (1 Ss 563/82) - DRsp Nr. 1994/11851
OLG Koblenz, Beschluß vom 03.12.1982 - Aktenzeichen 1 Ss 563/82
DRsp Nr. 1994/11851
Nebel mit einer Sichtweite von ca. 100 m kann auf einer gut ausgebauten Bundesstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Geschwindigkeitsbeschränkung und ohne Überholverbot als erhebliche Sichtbehinderung i.S.v. § 17 Abs. 3StVO angesehen werden, die einen Kraftfahrzeugführer verpflichtet, auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.