OLG Koblenz - Urteil vom 12.11.1993 (10 U 297/93) - DRsp Nr. 1995/3909
OLG Koblenz, Urteil vom 12.11.1993 - Aktenzeichen 10 U 297/93
DRsp Nr. 1995/3909
Auch gegenüber der Erstprämienforderung des Versicherers aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag kann der Versicherungsnehmer mit einem inzwischen eingetretenen Kaskoschaden aufrechnen, wenn während der Zeit der vorläufigen Deckung ein ersatzfähiger Kaskoschaden eingetreten und vor Ablauf der Frist zur Einlösung des Versicherungsscheins dem Versicherer gemeldet worden ist.