OLG Köln - Beschluß vom 29.11.1991 (Ss 573/91 (Z)) - DRsp Nr. 1994/12227
OLG Köln, Beschluß vom 29.11.1991 - Aktenzeichen Ss 573/91 (Z)
DRsp Nr. 1994/12227
1. Der Hinweis nach § 72 Abs. 1 S. 2 OWiG auf die Absicht des AG, über den Einspruch durch Beschluß zu entscheiden, ist dem Betroffenen oder seinem Verteidiger förmlich zuzustellen (gegen OLG Düsseldorf NZV 1990, 163).2. Durch die Gewährung von Akteneinsicht wird dem Erfordernis der Zustellung nicht genügt.