OLG München - Urteil vom 12.03.1993 (10 U 5568/92) - DRsp Nr. 1995/4018
OLG München, Urteil vom 12.03.1993 - Aktenzeichen 10 U 5568/92
DRsp Nr. 1995/4018
Weicht der Fahrer eines Renault Clio bei einer Geschwindigkeit von 80 bis 100 km/h einem Wildhasen aus mit der Folge, daß das Fahrzeug anschließend schleudert und sich überschlägt, so ist der Ersatz dieses Fahrzeugschadens als Rettungskosten weder durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch durch grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen, wenn eine Reaktion in Schreck oder Verwirrung in plötzlicher und unverschuldeter Gefahr vorgelegen hat.