I. Das Thüringer Polizeiverwaltungsamt - Zentrale Bußgeldstelle - setzte durch Bußgeldbescheid vom 17.12.2003 gegen den Betroffenen wegen einer am 17.10.2003 begangenen Ordnungswidrigkeit der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 22 km/h eine Geldbuße in Höhe von 80,- EUR fest und ordnete ein Fahrverbot für die Dauer von 1 Monat an. Gegen den am 19.12.2003 zugestellten Bußgeldbescheid legte der Betroffene am 26.12.2003 Einspruch ein. In der Begründung des Einspruchs wandte sich der Betroffene ausschließlich gegen die Anordnung des Fahrverbots.
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